Neurologische Wahlarztordination

Als Wahlärztin ist es mir wichtig, mir ausreichend Zeit für Ihr Anliegen zu nehmen!

Als Wahlärztin habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen und Ihr Ordinationsbesuch wird direkt mit mir mittels Honorarnote abgerechnet.

Die Honorarnote kann bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden und es wird bis zu 80% des Kassentarifs (nicht des bezahlten Betrags!) von den Krankenkassen erstattet.